AXIOM – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Axiom Informationsmanagement GmbH

Stand: 01.06.2026

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der Axiom Informationsmanagement GmbH („Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen.

(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt hat.

(4) Bei kollidierenden Regelungen gelten ausschließlich die übereinstimmenden Bestimmungen beider Seiten; im Übrigen treten die gesetzlichen Bestimmungen an deren Stelle (Knock‑out‑Regel).

§ 2 Vertragsgegenstand (Dienstvertrag)

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

(2) Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg und insbesondere kein Werk im Sinne der §§ 631 ff. BGB schuldet.

(3) Projektziele, Leistungsbeschreibungen und Zieldefinitionen dienen der fachlichen Orientierung und stellen keine Garantie oder Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Ergebnisses dar.

§ 3 Leistungserbringung und Subunternehmer

(1) Der Auftragnehmer entscheidet nach eigenem Ermessen über den Einsatz eigener Mitarbeiter sowie über die Beauftragung von Subunternehmern.

(2) Ein Weisungs‑ oder Direktionsrecht des Auftraggebers gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern des Auftragnehmers besteht nicht.

(3) Namentlich benannte Personen gelten als Zielprofile; ein Anspruch auf deren tatsächlichen Einsatz besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

§ 4 Vergütung, Aufwände und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung erfolgt nach den vereinbarten Tagessätzen, Pauschalen oder sonstigen Vergütungsmodellen.

(2) Schätzungen zu Manntagen oder Projektvolumina sind unverbindlich. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, sobald eine wesentliche Abweichung absehbar ist.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.

(4) Aufwände (Reise‑, Übernachtungs‑ und Nebenkosten) werden nach den vereinbarten oder marktüblichen Sätzen erstattet.

(5) Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen und erhöhen den abrechenbaren Aufwand.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 6 Berichte und Arbeitsergebnisse

(1) Der Auftragnehmer berichtet dem Auftraggeber in angemessenen Intervallen über den Projektfortschritt.

(2) Die Herausgabe von Dokumentationen, Präsentationen oder sonstigen Arbeitsergebnissen erfolgt gemäß der jeweiligen Projektvereinbarung.

(3) Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen werden gemäß § 10 eingeräumt.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einbeziehen, sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.

(3) Die Nutzung des Namens oder Logos des Auftraggebers zu Referenzzwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

(4) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Bei Bedarf schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

§ 8 Termine und Leistungsstörungen

(1) Termine sind Plantermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich vereinbart.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern Fristen angemessen.

(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Terminrisiken.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

(3) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz vor.

(5) Die Haftung des Auftragnehmers ist pro Projekt auf eine angemessene Haftungssumme begrenzt; sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese 250.000 EUR.

(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Schutzrechte und Nutzung

(1) Der Auftragnehmer behält sämtliche Rechte an Methoden, Tools, Templates, Konzepten und sonstigem Know‑how.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, projektbezogenes Nutzungsrecht an den im Projekt erarbeiteten Ergebnissen.

(3) Eine Weitergabe an Dritte oder verbundene Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 11 Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mitarbeiter des Auftragnehmers während des Projekts und zwölf Monate nach dessen Abschluss nicht abzuwerben.

(2) Bei Verstoß kann der Auftragnehmer eine angemessene Vertragsstrafe verlangen; sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt diese drei Bruttomonatsgehälter des betroffenen Mitarbeiters.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag gilt bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen oder bis zur Kündigung.

(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Ausschlussfristen

(1) Ansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis geltend zu machen.

(2) Die Frist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 14 Abtretung

(1) Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Die Abtretung von Geldforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

§ 16 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.